Mehr Rechte für ledige Väter

Bisher durfte der Vater von unehelichen Kindern bezahlen und mehr nicht. Zumindest war es so geregelt, dass die Mutter in den meisten Fällen das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht innehatte und dem Vater hier alles verwehren konnte, was er verlangte. Vor allem für jene Erzeuger, die gerne Kontakt zu ihren eigenen Kindern aufrecht erhalten hätten, mit der Mutter aber im Streit lebten, bedeutete dies, sich die Türe vor der Nase zuschlagen lassen zu müssen und – wenn überhaupt – ein Besuchsrecht nur auf gerichtlichem Wege erstreiten zu können.

Dieser Zustand wurde als nicht mehr tragbar angesehen. Kinder haben ein Recht auf ihre Väter, auch wenn die Mutter das oftmals anders sieht. Das erste Urteil in dieser Sache stammt vom Gerichtshof für Menschenrechte in Europa. Basierend auf dieser Entscheidung sprach auch das Bundesverfassungsgericht nun den ledigen Vätern mehr Rechte zu. Nicht mehr die Mutter alleine soll nun entscheiden können, ob und wie viel beziehungsweise in welchem Ausmaß der Vater Kontakt zu seinem Nachwuchs halten darf. Diese Entscheidungen wurden nämlich in sehr vielen Fällen aus Willkür und persönlicher Enttäuschung, zum Beispiel nach dem Scheitern der Beziehung nach einem Seitensprung des Partners, getroffen. Ein gemeinsames Sorgerecht musste sogar von der Mutter ausdrücklich erlaubt werden, sonst hatte der Vater hier keine Chancen.

Man sieht es als eine Diskriminierung der Väter an, hier überhaupt kein Mitspracherecht zu haben. Auch die betroffenen Kinder werden in einer gewissen Weise diskriminiert, weil sie erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit die Möglichkeiten haben, sich der Mutter zu widersetzen und Kontakt zum Vater aufrecht zu erhalten. Dabei gehen wichtige Jahre verloren. Erhebliche Gründe, die gegen einen Kontakt zum Vater sprechen, sind von diesen Urteilen natürlich unberührt. Es muss sich einiges ändern in Deutschland. Das sehen alle Beteiligten so. An der Regierung liegt es nun, ein neues Gesetz in dieser Sache zu verabschieden.


 
 
 

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